1. Tracking mit Cookies

1.1. Welche Sorten gibt es?
1. Unbedingt erforderliche Cookies
First-Party-Cookies – Sie sind notwendig für die Funktion einer Webseite und werden nur vom Betreiber gespeichert und eingesetzt. Sie werden unter der gleichen Domain gespeichert wie die besuchte Domain. Diese Cookies können nicht deaktiviert und müssen auch im Vorhinein nicht akzeptiert werden.
2. Funktionale Cookies
Personalisierte Funktionen wie die bestimmte Sprachauswahl auf einer Internetseite werden durch funktionale Cookies gespeichert. Diese einwilligungspflichtigen Cookies speichern alle Informationen anonymisiert und stellen dennoch verbesserte und personalisierte Funktionen für die Nutzer bereit.
3. Performance Cookies
Wie der Name schon sagt, speichern die Performance-Cookies Informationen darüber, wie gut die Webseite performt. Zu diesen gehören Daten, welche die Dauer und Häufigkeit der Nutzung betreffen, sowie der Reihenfolge der besuchten Unterseiten. Auch die Suchbegriffe, Klicks, Land & Region gehören dazu.
Mit diesen Informationen können die Betreiber auf individuelle Nutzerbedürfnisse eingehen, obwohl keine Rückverfolgung möglich ist, da die IP-Adresse nicht gespeichert wird.
4. Marketing-Cookies
Bei dieser Art von Cookies geht es darum, Daten über die vom Nutzer besuchten Internetseiten zu sammeln. Mithilfe von den sogenannten Third-Party-Cookies können Werbeanzeigen auf die Interessen und Bedürfnisse der Betrachter abgestimmt werden. Bevor dies geschieht, ist allerdings eine Einwilligung unumgänglich, die man jedoch jederzeit widerrufen kann.
1.2. Die Sache mit der Privatsphäre…
2. Cookiegeddon* - Tracking ohne Cookies

Aus dem Grund des Datenschutzes wurde der Einsatz der verschiedenen Cookies stark eingeschränkt. Was hat die Cookieless Future für eine Bedeutung im Marketing?
Entwarnung – Es gibt bereits Alternativen für das Conversion-Tracking ohne den Einsatz von Cookies.
2.1. Wie funktioniert das neue Tracking?
2.2. Warum überhaupt ohne Cookies?

TTDSG:
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz trat Ende 2021 in Kraft. Es soll auch während der Verarbeitung von personenbezogenen Daten den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sicherstellen.
Neben den Themen des Fernmeldegeheimnisses, der Abhörverbote und den Rechten der Erben des Endnutzers wird dort auch der Umgang mit Cookies geregelt. Genau deswegen ist grundsätzlich die Einwilligung der User für jede Art von Cookies notwendig. Zusätzlich kann die Einwilligung nach der DSGVO notwendig sein.
DSGVO:
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit 2018 und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen.
Durch die gesamte Verordnung zieht sich der Grundsatz der Transparenz bei der Verarbeitung von Daten wie ein roter Faden. Hinzu kommen noch zahlreiche andere Aspekte, wie unter anderem die Datenminimierung, deren Richtigkeit und die Speicherbegrenzung.
Die DSGVO schließt also zum Beispiel Mouse-Recording und Session-Recording komplett aus, ebenso wie das Aufzeichnen kompletter User-Sessions. Auch die Re-Identifikation darf nicht stattfinden und muss vermieden werden.
2.3. Personalisieren ohne Cookies
2.4. FloC - Die Alternative von Google
