Vertragsbedingungen – Online-Marketing –

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten zwischen der digitalbakery GmbH, Hauptstraße 50, 23611 Bad Schwartau (im Folgenden: digitalbakery) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.

(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

(5) Soweit im Rahmen dieser Vertragsbedingungen von Schriftform die Rede ist, schließt dies die Textform im Sinne des § 126 b BGB ein.

§2 Vertragsschluss, Beginn der Kampagne

(1) Der Vertrag wird mit Annahme des Angebotes und der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber geschlossen. Die Zustimmung erfolgt schriftlich im Sinne des § 1 Absatz 5 dieser Vertragsbedingungen.

(2) Die Kampagne beginnt nach dem Vertragsschluss zu laufen, somit auch die Vertragslaufzeit. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nach § 8 Absatz 2 dieser Vertragsbedingungen sind zu beachten.

(3)  Die Kampagnenlaufzeit ergibt sich aus dem anliegenden Angebot.

§3 Vertragsgegenstand, Vertragsschlus

(1) Vertragsgegenstand ist die Umsetzung von Marketingmaßnahmen (im Folgenden Kampagne) Dabei schaltet digitalbakery Werbung nach einer zuvor festgelegten Kampagne.

Dazu nutzt digitalbakery die Marketingkanäle von Google.

Digitalbakery schuldet lediglich die Umsetzung der Kampagne, der Erfolg wird vertraglich nicht geschuldet, sofern nicht anders im schriftlichen Auftrag vereinbart.

Zusätzlich wird ein Werbebudget festgelegt, das ebenfalls auf Grundlage der vereinbarten Kampagne vorab im Angebot aufgeführt wird. Dazu wird im Angebot eine Range beziffert oder es wird bereits eine stufenweise Range festgelegt. Eine Überschreitung dieser Vereinbarungen ist nur nach vorheriger Absprache und weiterer schriftlicher Vereinbarung möglich.

Das Werbebudget wird bei einem der Marketing-Drittanbieter zur Ausführung der Kampagne direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.

(2) Grundsätzlich werden Inhalte wie Video und Bildmaterial (Creatives und Copies) für die Werbeanzeigen vom Auftraggeber gestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Zusätzlich kann der Auftraggeber digitalbakery beauftragen, Video und Bildmaterial von Drittanbietern erstellen zu lassen. Dies ist dann dem Angebot zu entnehmen.

Insbesondere würde eine anderweitige Vereinbarung im schriftlichen Angebot festgehalten.

(3) Digitalbakery erstellt nach Wünschen des Auftraggebers ein schriftliches Angebot. Daraufhin kann der Auftraggeber eine schriftliche Auftragserteilung übersenden.

Mit Auftragserteilung wird das Angebot angenommen, sodass der Online-Marketing-Vertrag zwischen den Parteien damit als geschlossen gilt.

(4) Das schriftliche Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Werktagen. Eine danach übersandte Auftragserteilung gilt als neues Angebot des Auftraggebers, wobei es digitalbakery freisteht dieses Angebot anzunehmen.

§4 Werbebudget, Einrichtungsgebühr, Zielgruppen 

(1) Für die Ausführung der Kampagne wird ein kombiniertes Abrechnungsmodell zu Grunde gelegt. Bestehend aus einer Einrichtungsgebühr und fixen monatlichen Raten, dessen Höhe abhängig vom Werbebudgets sind.

(2) Das festgelegte Werbebudget, wird, soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart, vom Auftraggeber direkt an den Drittanbieter gezahlt. Der Vertrag für das Werbebudget besteht dann zwischen Drittanbieter und Auftraggeber.

Inhaber des Werbekontos ist der Auftraggeber, digitalbakery erhält lediglich einen Verwaltungszugriff. Der Auftraggeber berechtigt lediglich digitalbakery zur Nutzung des Webebudget zur Ausgestaltung der Kampagne, wobei das Werbekonto optimiert und betreut wird von digitalbakery.

Die Aufteilung des Werbebudgets in den einzelnen Netzwerken wird dynamisch anhand von Performance-Parametern und im Ermessen der digitalbakery verteilt.

§5 Verantwortlichkeit für Inhalte, Nutzungsrechte, Rechte Dritter

(1) Für die vom Auftraggeber erstellten und eingebrachten Werbeinhalte wie Motive, Texte, Grafiken oder Bilder ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die Inhalte macht sich digitalbakery nicht zu Eigen. Digitalbakery geht davon aus, dass der Auftraggeber bei erstellten oder eingebrachten Inhalten alle erforderlichen Urheber- Marken- oder sonstige Rechte innehat.

(2) Für den Fall, dass vertraglich die Produktion von Werbemitteln vereinbart wurde, so übergehen die Werbemittel, mit Abnahme durch den Auftraggeber in sein Eigentum, sodann gilt erneut §4 Abs. 1.

§6 Schadensersatzansprüche Dritter und Freistellung 

Soweit die vom Auftraggeber erstellten oder eingebrachten Werbeinhalte Rechte Dritter (z.B. Bildrechte, Urheberrechte, Datenschutz, Wettbewerbsrechte) verletzen, so wird digitalbakery von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt.

In einem solchen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, digitalbakery unverzüglich darüber zu informieren.

§7 Vergütung und Auslagenersatz 

(1) Die Pauschalvergütung ist dem anliegenden schriftlichen Angebot zu entnehmen.

(2) Erbringt digitalbakery im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst aufgrund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung. Sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht, gilt der derzeit gültige Stundensatz der digitalbakery.

(3) Digitalbakery stellt die Einrichtungsgebühr vor Beginn der Erstellung der Kampagne in Rechnung. Die Fälligkeit ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.

(4) Digitalbakery hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen, insbesondere bei Ausgaben, die digitalbakery durch die Beschaffung von Inhalts- oder Grafikelementen angefallen sind, dies geschieht grundsätzlich vorab in Absprache mit dem Auftraggeber.

§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

(1) Der Auftraggeber verpflichtete sich bei der Kampagne mitzuwirken und bei Rückfragen zu antworten, um die Umsetzung zu vereinfachen. Zudem hat der Auftraggeber, die erstellten Werbemittel rechtzeitig zu bewilligen oder umgehend Verbesserungsvorschläge zu machen.

(2) Der Auftraggeber hat digitalbakery alle zur Entwicklung der Kampagne notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche vor Erstellung der Kampagne und Werbemittel. Nach Vertragsschluss sollten notwendige Informationen nach 7 Werktagen nach Angebotsannahme an digitalbakery übersandt werden.

(3) Sofern die Qualität, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte nicht zur Verarbeitung geeignet sind, so hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass er die Qualität so weit verbessert, dass die Inhalte und Dateien verarbeitet werden können. Sofern der Auftraggeber digitalbakery zur Qualitätsvereinbarung zusätzlich beauftragt, so wird der Mehraufwand mit dem üblichen Stundensatz vergütet und zusätzlich abgerechnet. Dieser Stundensatz ergibt sich aus der vorliegenden Auftragsbestätigung und ist immer zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§9 Leistungszeit und -Verlängerung, Kündigung

(1) Die Laufzeit der Betreuung der Kampagne wird im schriftlichen Angebot aufgeführt und wird mit Vertragsschluss zum Vertragsinhalt.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende der vereinbarten Laufzeit kündigen.

(3) Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn die digitalbakery GmbH die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. § 8 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen gem. § 7 Abs. 4 dieses Vertrages nicht leistet. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.

(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch der digitalbakery jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.

(5) Möchte der Auftraggeber die Zusammenarbeit vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beenden, so ist dies ausschließlich unter Zustimmung der digitalbakery GmbH und mit der Entrichtung eines Ablösebetrages an die digitalbakery GmbH in Höhe von 85% des noch ausstehenden Vertragswertes möglich.

(6) Im Falle einer vertraglich geregelten Erfolgsbeteiligung, gelten zudem folgende Klauseln:

  • 6.1 Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Zugänge zu den zur Abrechnung notwendigen Portalen vorzeitig entzieht, wird der Restbetrag auf Basis einer Schätzung, hilfsweise aus Durchschnittswerten oder der Trenddaten errechnet.
  • 6.2 Sofern der Auftraggeber, entgegen der vertraglichen Verpflichtung, die Werbekosten / Werbebudgets eigenmächtig verändert, oder Kampagnen ausschaltet gilt, ebenso 6.1.

§10 Zahlung 

Nach Beendigung der Vertragslaufzeit stellt digitalbakery eine Rechnung mit dem restlichen vereinbarten Betrag, abzüglich der bis dahin bereits gezahlte Anteile. Der offene Betrag ist innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das Konto bei der Volksbank Lübeck, IBAN: DE15 23090142 0051 8995 15, BLZ GENODEF1HLU. einzuzahlen.

Bei Zahlung per Lastschrift, wird der fällige Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung von dem Auftragnehmer eingezogen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt des jeweiligen Intervalls zu prüfen, ob die Werbeumsatzbeteiligung korrekt bemessen wurde. Ansprüche auf Korrekturen können ausschließlich innerhalb dieser 2 Wochen geltend gemacht werden.

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat der Auftraggeber Verzugszinsen zu zahlen. Die Möglichkeit der digitalbakery zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.

§11 Gewährleistung und Haftung 

(1) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der digitalbakery nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt digitalbakery hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Digitalbakery haftet nicht für die  falsche Kennzeichnung von Werbeinhalten oder Anzeigen.

(5) Der Betrag eines Schadensersatzes gemäß Abs. 1 und Abs. 2., sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen, ist auf EUR 10.000,00 begrenzt.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 bis Abs. 4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Geschäftsführer, Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten von der digitalbakery GmbH.

(7) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 bis Abs. 4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Geschäftsführer, Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten von der digitalbakery GmbH.

(8) Die Haftung der Vertragsparteien für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitgliedern der Geschäftsführung oder leitenden Angestellten der Vertragsparteien verursacht worden sind, sowie eine eventuelle Haftung seitens der digitalbakery GmbH für gegebene Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§12 Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten

(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über alle ihnen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Auftrags auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen bis zum Ablauf von 20 Jahren nach vollständiger Vertragserfüllung Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit ein berechtigtes Interesse an einer Offenbarung besteht.

Die Parteien können sich schriftlich über die Veröffentlichung der Zahlen zu Werbezwecken einigen und somit die diese Stillschweigeklausel zu Teilen abbedingen.

(2) Digitalbakery verpflichtet sich, nach Ablauf der Kampagne (ohne weitere Verlängerung) alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen, es sei denn, der Auftraggeber beauftragt ihn ausdrücklich mit deren Archivierung; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber zurückzugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

 

§ 13 Abwerbung 

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstvertrages sowie für eine Dauer von zwei Jahren nach dessen Ende keinen Mitarbeiter der digitalbakery GmbH direkt oder indirekt abzuwerben. Er verpflichtet sich insbesondere, dem Mitarbeiter der digitalbakery GmbH weder aus eigenem Antrieb ein Angebot zum Abschluss eines Anstellungs- Beratungs- oder Dienstleistungsvertrages zu unterbreiten, noch Vorteile anzubieten für den Fall, dass er seinen mit der digitalbakery GmbH bestehenden Anstellungsvertrag kündigt oder auflöst. Sollte der Mitarbeiter in einem Zeitraum bis zu 12 Monaten nach Ende des Dienstvertrages einen Anstellungs- Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber schließen, wird zu Gunsten der digitalbakery GmbH widerleglich, dass dies auf eine Abwerbung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist. Der Beweis des Gegenteils bleibt dem Auftraggeber unbenommen. 

(2) Verletzt der Auftraggeber das vorstehende Abwerbungsverbot, so hat er für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 zu zahlen. Das Recht der digitalbakery GmbH, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen und Unterlassung des verbotenen Unterhaltens zu fordern, bleibt unberührt. In diesem Fall werden Vertragsstrafen auf einen solchen Schaden angerechnet.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen digitalbakery und dem Auftraggeber bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CiSG).

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von digitalbakery. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Lübeck.

 

Stand: Juni 2024