Vertragsbedingungen – Webdesign & Webentwicklung

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten zwischen der digitalbakery GmbH, Hauptstraße 50, 23611 Bad Schwartau (im Folgenden: digitalbakery) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.

(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

(5) Soweit im Rahmen dieser Vertragsbedingungen von Schriftform die Rede ist, schließt dies die Textform im Sinne des § 126 b BGB ein.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung und Erstellung einer Website für den Auftraggeber, mit welcher dieser im Internet auftreten kann. Inhalt der Gestaltung, Konzeption, die Webentwicklung und die Einrichtung von Besonderheiten sind dem anliegenden schriftlichen Angebot zu entnehmen.

(2) Digitalbakery erstellt nach Wünschen des Auftraggebers ein schriftliches Angebot. Daraufhin kann der Auftraggeber eine schriftliche Auftragserteilung übersenden.

Mit Auftragserteilung wird das Angebot angenommen, so dass der Webdesignvertrag zwischen den Parteien damit als geschlossen gilt.

(3) Das schriftliche Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Werktagen. Eine danach übersandte Auftragserteilung gilt als neues Angebot des Auftraggebers, wobei es digitalbakery freisteht dieses Angebot anzunehmen. 

§ 3 Screendesign, Fristen für Auftraggeber

(1) Digitalbakery entwickelt zunächst ein Konzept für die Website, welches die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Website untereinander aufzeigt.

Für das Konzept der Website verpflichtet sich digitalbakery zur Vorlage eines Konzeptvorschlages (Screendesign) sofern nicht die Parteien mehrere Screendesigns zur Vorlage schriftlich vereinbart haben.

(2) Bei der Entwicklung des Screendesigns hat digitalbakery die Einbindung der in dem Angebot aufgezählten Bestandteile zu berücksichtigen.

(3) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, hat zur Entwicklung des Screendesigns der Auftraggeber zusätzlich die notwendigen Informationen zum inhaltlichen Aufbau und zu den Elementen der zu erstellenden Website innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 

Als notwendige Informationen in diesem Sinnen gelten insbesondere:

– Anzahl Unterseiten, Wünsche zum Aufbau, Inhaltliches Konzept, Texte sowie Bilder

– Die 2-Wochen-Frist gilt nicht, sofern etwas anders vertraglich vereinbart wurde.

Werden die notwendigen Inhalte nicht innerhalb der vereinbarten Frist von 2 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor mit entsprechenden Platzhalter Texten und Platzhalter Bilder zu arbeiten.

(4) Nach Vorlage des Screendesigns durch digitalbakery hat der Auftraggeber dieses innerhalb von zwei Wochen gegenüber digitalbakery schriftlich freizugeben oder Änderungswünsche, Anpassungswünsche mitzuteilen.

Erfolgt keine Freigabe oder fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines des Screendesigns oder wurden Änderungswünsche, Anpassungswünsche nicht mitgeteilt, so kann digitalbakery nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Screendesigns mit der Erstellung der Website fortfahren.

(5) Lehnt der Auftraggeber das Screendesign von digitalbakery in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat digitalbakery das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Screendesign- Entwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(6) Nach Freigabe des Screendesigns durch den Auftraggeber erstellt digitalbakery auf dessen Grundlage die Website.

§ 4 Erstellung der Website, Übergabe

(1) Nach Freigabe des Screendesigns durch den Auftraggeber oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist gem. § 3 Abs. 4 dieser Vertragsbedingungen erstellt digitalbakery die Website entsprechend des im Angebot vorgegebenen Systems und der zur Umsetzung nötigen Erweiterungen (Plugins). Dabei hat digitalbakery die im entsprechenden Angebot aufgeführten festgelegten Elemente in der im Screendesign vorgesehenen Art und Weise in die Website aufzunehmen.

(2) Digitalbakery optimiert die programmierte Webseite für gängige Browser und Smartphones, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u.a.) nicht Pflicht des Auftraggebers ist, verpflichtet sich digitalbakery, diese Elemente vorrangig aus allgemein zugänglichen Datenbanken und nur ersatzweise direkt vom Rechteinhaber, zu beschaffen sowie die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben. Eine solche Vereinbarung wird gesondert im Angebot aufgeführt.

(4) Digitalbakery hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Hierzu reicht es aus, wenn die Webseitendaten und die dazugehörige Datenbank als herunterladbares Archiv zur Verfügung gestellt werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat digitalbakery alle zur Entwicklung des Screendesigns notwendigen Informationen innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, gemäß § 3 Absatz 3 dieser AGB.

(2) Sämtliche gewünschten und erforderlichen Inhalte hat der Auftraggeber digitalbakery zur Entwicklung und Erstellung der Website in digital zu verarbeitender Form abzugeben.

Zur Abgabeform gilt das Folgende:

a) Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail;

b) technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung uÄ): schriftlich oder per -Mail;

c) Sofern digitalbakery zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

Sofern die Qualität, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte nicht zur Verarbeitung geeignet sind, so hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass er die Qualität soweit verbessert, dass die Inhalte und Dateien verarbeitet werden können. Sofern der Auftraggeber digitalbakery zur Qualitätsvereinbarung zusätzlich beauftragt, so wird der Mehraufwand mit dem derzeit geltenden Stundensatzes von digitalbakery zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vergütet und zusätzlich abgerechnet.

(3) Der Auftraggeber beauftragt digitalbakery mit der Beschaffung der Inhaltselemente, die im anliegenden Angebot aufgezählt sind.

Er kann Digitalbakery während der Erstellung mit der Beschaffung weiterer Inhaltselemente beauftragen, die dieser jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen ablehnen kann.

§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei digitalbakery. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt digitalbakery ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.

Die Nutzungsrechte bleiben auch nach vollständiger Vertragserfüllung und Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und digitalbakery bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 7 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.

Digitalbakery kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

(2) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt digitalbakery dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen digitalbakery und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Digitalbakery wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann digitalbakery verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. In Bezug auf vom digitalbakery geschaffene Elemente der Website, wie z B Texte, Bilder oder interaktive Elemente, nimmt digitalbakery Entstellungsschutz nur in Fällen gröblichen Verstoßes gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen in Anspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat an ihrer uneingeschränkten Verwertbarkeit kein berechtigtes Interesse.

(4) Digitalbakery ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er unter anderem Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (zB Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Er muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der vom Digitalbakery abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist. Bei der Nutzung nicht mehr vom Auftraggeber genutzter (inaktueller) Versionen der Website ist auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers (zB an einer Entfernung rechtswidriger, anstößiger oder veralteter Inhalte oder an einem völlig veränderten Designkonzept) angemessene Rücksicht zu nehmen; insbesondere kann der Digitalbakery verpflichtet sein, nur noch die aktuelle, auch seitens des Auftraggebers öffentlich zugängliche Version der Website zu nutzen, soweit diese noch in erheblichem Umfang Arbeitsergebnisse von ihm enthält.

(5) Digitalbakery ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht des Digitalbakerys, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.

(6) Der Digitalbakery hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Digitalbakerys zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.

(7) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

(8) Digitalbakery ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber auf Grund dieser Vertragsvereinbarung den Source-Code bzw. die Projekte-Original-Dateien der von ihm verwendeten Tools solcher von ihm programmierter Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus fertig gestellter Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar ist.

§ 7 Vergütung und Auslagenersatz

(1) Die Pauschalvergütung ist dem anliegenden schriftlichen Angebot zu entnehmen.

(2) Erbringt digitalbakery im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche angemessene Vergütung für den angefallenen Mehraufwand nach dem derzeit geltenden Stundensatzes von digitalbakery zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

(3) Digitalbakery stellt eine anteilige Anzahlung von der gesamten Auftragssumme vor Beginn der Erstellung der Webseite in Rechnung. Die Fälligkeit ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.

(4) Digitalbakery hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:

a) Ausgaben, der digitalbakery zur Beschaffung von Inhaltselementen durch den digitalbakery für erforderlich halten durfte (z B Lizenzgebühren);

b) Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Teilen der Website verlangt, deren Änderung gem. §§ 3, 4 und 5 dieser Vertragsbedingungen nicht mehr verlangt werden konnte.

§ 8 Schadensersatzansprüche Dritter und Freistellung

Soweit die vom Auftraggeber erstellten oder eingebrachten Werbeinhalte Rechte Dritter (z.B. Bildrechte, Urheberrechte, Datenschutz, Wettbewerbsrechte) verletzen, so wird die digitalbakery von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt.

In einem solchen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, digitalbakery unverzüglich darüber zu informieren.

§9 Leistungszeit und Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn der Digitalbakery die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. § 5 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen gem. § 7 Abs. 4 dieses Vertrages nicht leistet. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.

(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch der digitalbakery jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.

(5) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

§10 Abnahme und Zahlung

(1) Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gem. § 4 Abs. 4 dieses Vertrages ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Screendesign entspricht.

(2) Digitalbakery ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Screendesign entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt und richtet sich ausschließlich nach den Abs. 1 und 3 dieses Paragrafen sowie nach § 7 dieses Vertrages.

(3) Nach der Gesamt-Abnahme der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das Konto bei der

Volksbank Lübeck, IBAN: DE15 23090142 0051 8995 15, BLZ GENODEF1HLU

einzuzahlen.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat der Auftraggeber Verzugszinsen zu zahlen. Die Möglichkeit der digitalbakery zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.

§11 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Digitalbakery nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt digitalbakery hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet digitalbakery nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten, Businessmodell inhärent sind, haftet digitalbakery nicht.

(5) Digitalbakery haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenschutzerklärung oder des Impressums.

§12 Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten

(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über alle ihnen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Auftrags auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen bis zum Ablauf von 20 Jahren nach vollständiger Vertragserfüllung Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit ein berechtigtes Interesse an einer Offenbarung besteht.

(2) Digitalbakery verpflichtet sich, nach Fertigstellung der Website und deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen, es sei denn, der Auftraggeber beauftragt ihn ausdrücklich mit deren Archivierung; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber zurückzugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen digitalbakery und dem Auftraggeber bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CiSG).

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von digitalbakery. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertrag Lübeck.