Meta’s Rechtsgrundlage in der EU

Dem Internetgiganten Meta droht eine hohe Bußgeldsumme – und Datenschützern ist das noch nicht genug. In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr mehr darüber, was in den letzten Monaten passiert ist, mit welcher Rechtsgrundlage Meta die Daten seiner User verarbeitet und was sich für die Werbenden verändern wird – denn die große Frage ist: Ist weiterhin personalisierte Werbung möglich?

1. Was ist passiert?

„Meta verstößt durch die personalisierte Werbung gegen die DSGVO“ – so sahen vor einigen Monaten viele Schlagzeilen aus. Im Dezember 2022 entschied sich die irische Datenschutzkommission dafür, dass Meta die Rechtsgrundlage der DSGVO nicht einhalten würde.

Der Europäische Datenschutzausschuss stellte fest, dass keine personenbezogenen Daten ohne die Einwilligung der User für Werbung genutzt werden dürfen, auch wenn personalisierte Werbung in den AGB angegeben wird.

2. So sieht die Rechtsgrundlage in der EU aus

Im Jahr 2018 trat die DSGVO endgültig in Kraft und mit ihr veränderte sich auch das Recht zur Speicherung von personenbezogenen Daten. Das Speichern von personenbezogenen Daten wird durch eine Einwilligung der Nutzer mit Cookie-Bannern ermöglicht. Ohne Zustimmung ist das Speichern von personenbezogenen Daten nur dann erlaubt, wenn es zwingend notwendig ist, um die angebotenen Leistungen zu erbringen.

Personalisierte Werbung soll so nur dann möglich sein, wenn der Verarbeitung der Daten aktiv zugestimmt wird. Ein Umgehen dieser Richtlinien ist dabei nicht zulässig und so ist auch die Methode der personalisierten Werbung ohne die aktive Einwilligung der Nutzer nicht konform mit der DSGVO. So ist es auch nicht richtig, direkt von einer Einwilligung der User auszugehen und andernfalls nur eine Möglichkeit zum Widerruf der Verarbeitung der Daten zu bieten.

3. Wie verarbeitet Meta die Daten?

Nun hatte Meta die Möglichkeit, drei Monate lang Änderungen umzusetzen. In der EU muss jedes Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung einhalten. Das betrifft viele Situationen, wie das Speichern, Übertragen und Aggregieren von Daten. Facebook und Instagram sind personalisierte Dienste und für die User liegt der Fokus auf einem einzigartigen Erlebnis – zu dem Meta auch die Ads zählt.

Unter Einhaltung der Rechtsgrundlage war es bisher so, dass aus vertraglicher Notwendigkeit also Daten dahingehend verarbeitet wurden, um verhaltensbezogene Werbung zu ermöglichen. Hierfür nutzte der Konzern verhaltensbezogene Daten vorbehaltlich der Sicherheits- und Datenschutzeinstellungen der einzelnen Personen und gab die Leistung der personalisierten Werbung in den AGB an. Gerechtfertigt wird das von Meta damit, dass es für einen Social Media Service sehr ungewöhnlich wäre, wenn nicht auf die einzelnen Nutzerpräferenzen eingegangen würde.

Um die DSGVO nun einzuhalten, ändert Meta ab dem 5. April die Herangehensweise der Verarbeitung. Damit soll dennoch sichergestellt werden, dass weiterhin verhaltensbezogene Werbung in der EU geschaltet wird. Aus legitimen Interessen heraus können diese weiterhin für Werbemaßnahmen genutzt werden. Damit möchte Meta sowohl den Usern als auch der Unternehmenswelt versichern, dass sie von personalisierter Werbung profitieren können.

4. Ist noch personalisierte Werbung möglich, wenn die DSGVO respektiert wird?

Meta betont in einem Statement, dass diese rechtliche Änderung für die Werbetreibenden nicht ausschlaggebend sein wird. An der Arbeitsweise und der Art der Werbung wird sich nichts ändern. Personalisierte Werbung anhand des Nutzerverhaltens kann also weiterhin ohne Probleme auf den Plattformen Facebook und Instagram geschaltet werden. Effiziente Maßnahmen zur Steigerung deiner Conversions und für mehr Umsatz sind also noch immer möglich!

Facebook wird also seine Nutzer über die Änderungen informieren und auch zusätzlich die Möglichkeit bieten, der Verarbeitung von ihren Daten zuzustimmen und so die Datenverarbeitung zu beeinflussen. Natürlich müssen diese Änderungen auch in den Datenschutzrichtlinien festgehalten werden, um die maximale Transparenz der DSGVO zu gewährleisten.

5. Facebooks Engagement zur DSGVO

Facebook besteht darauf, dass sie sich dazu verpflichten, transparent zu handeln. Damit soll sichergestellt werden, dass alle User verstehen können, wie ihre Informationen genutzt werden und welche Möglichkeiten sie haben. Dabei überlassen sie den Usern ebenso die Kontrolle über die Verwendung ihrer Informationen. Außerdem legt das Unternehmen Rechenschaft über die Schutzmaßnahmen ab.

6. Fazit

Ob die Änderungen, die Facebook und Instagram jetzt vornimmt, auch wirklich den Datenschutzrichtlinien in der EU entsprechen, wird der Europäische Datenschutzausschuss noch feststellen. Wichtig für alle Werbetreibenden ist erst einmal, dass sich zur Zeit nichts ändert. Wenn du Hilfe bei Paid Ads auf Facebook und Instagram brauchst, dann melde dich gerne bei uns und gemeinsam starten wir durch!

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